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Lizenzvereinbarung

Die folgenden Lizenzbedingungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen („Sie“ oder „Kunde“ oder „Lizenznehmer“) und dem Lizenzgeber Style-Photography, Alexander Limbach, Mörikestraße 5, 74638 Waldenburg, Deutschland (Lizenzgeber), und sie legen die Rechte und Pflichten in Bezug auf alle von Ihnen über die Internetseite limbipix.com erworben und bezahlten Inhalte („Werke“) dar.

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Es handelt sich um eine Lizenz für einen einzigen Benutzer, die eine einzige natürliche oder juristische Person.

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§ 1 Einräumung von Nutzungsrechten an den Werken

 

(1) Der Lizenzgeber ist Urheber der Werke. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer hiermit das folgende nicht ausschließliche, zeitlich und territorial unbeschränkte Nutzungsrecht bzgl. des erworbenen Werks ein, um es zu benutzen

 

  • als digitale Reproduktion u.a. auf Internetseiten, in Onlinewerbung, sozialen Netzwerken, Mobilwerbung, mobilen Apps, Software, elektr. Postkarten, elektr. Veröffentlichungen, in E-Mail-Marketing und in Onlinemedien (insb. Videoplattformen)

 

  • als materieller Aufdruck im Rahmen von Produktverpackung oder redaktioneller Inhalte einschließlich Magazine, Zeitungen und Bücher sowie eine Verwendung für den Verkauf oder den Vertrieb zu Werbezwecken bestimmter Handelsartikel

 

  • als materieller Aufdruck auf physischen Produkten, die der Kunde veräußert, wobei der Verkauf des Werkes (Unterlizenzierung) alleine untersagt ist

 

  • als Teil von Filmen, Videos, Fernsehserien, Werbung oder anderen audiovisuellen Produktionen zur Verbreitung über jegliches heute bereits bekannte oder künftig entwickelte Medium

 

  • für die eigene persönliche, nicht-gewerbliche Nutzung (nicht für den Weiterverkauf, Download oder Vertrieb bzw. nicht für jegliche anderweitige gewerbliche Nutzung)

 

Hierbei werden folgende Rechte eingeräumt:

 

  • Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, dh. das Recht, das Werk, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;

 

  • das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, dh das Recht, das Werk abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;

 

  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe, dh das Recht, das Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
     

  • das Bearbeitungsrecht, dh das Recht das Werk, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website zu digitalisieren;
     

  • das Werberecht, dh das Recht, das Werk für die Bewerbung für eine Internetseite, auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, namentlich im Fernsehen und in Printmedien, nicht jedoch für die Bewerbung von Drittprodukten, zu verwenden.

 

(2) Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.

 

(3) Der Übergang der Rechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung.

 

(4) Folgende Nutzungen sind hierbei jedoch untersagt:

 

  • Die Verwendung des Werks als Marke oder als Teil einer Geschäftsbezeichnung oder in einem Logo
     

  • Die Nutzung des Werks in Verbindung mit Gewaltverherrlichung, Pornographie, Rassenhass oder im Widerspruch zu Jugendschutzgesetzen
     

  • Die mehrfache Weitergabe an verschiedene Dritte des Werks. Das Nutzungsrecht der erworbenen Lizenz kann nur an einen einzigen Dritten weitergegeben werden, soweit die Grafik im Rahmen eines Kundenprojekts von einer Werbe- bzw. Internetagentur hierfür lizenziert wurde. Dies gilt auch für modifizierte Werke.

 

  • Die Unterlizenzierung (der Weiterverkauf bzw. Weiterlizenzierung) des Werks ist ausnahmslos untersagt.

 

§ 2 Pflichten des Lizenzgebers

Der Lizenzgeber hat dem Lizenznehmer unverzüglich nach Eingang der vollständigen ein digitales Exemplar des jeweiligen Werks in elektronischer Form zu übermitteln.

 

§ 3 Urhebernennung

Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber bei der Verwendung des Werkes als Urheber nicht nennen. Der Lizenzgeber verzichtet insoweit auf sein Recht auf Urhebernennung.

 

§ 4 Garantie der Rechtsinhaberschaft

Der Lizenzgeber garantiert, dass er Urheber und Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die dem Lizenznehmer dieses Vertrags genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Lizenzgeber garantiert außerdem, dass die Werke frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten. Der Lizenzgeber garantiert, dass durch die Verwendung der Werke im Rahmen dieses Vertrags keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Werke einverstanden sind.

 

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das LG Mannheim, Deutschland, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.

 

(2) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

  

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieses Vertrags.

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